Anbruchstabilität Die Anbruchstabilität kennzeichnet, wie viele Monate das kosmetische
Produkt nach dem erstmaligen Öffnen vom Verbraucher unbedenklich verwendet werden kann. Das Symbol für diesen Zeitraum muss sowohl auf der Primär-, als auch auf der Sekundärverpackung aufgedruckt sein (d. h. auf den Behälter und ggf. auf den Karton). Das Symbol sieht so aus:
wobei 12 M für 12 Monate steht (M = Mensis, lat. Monat)
Dieses Kennzeichnungssystem ist vorgeschrieben für Produkte, die länger als 30 Monate haltbar sind und kein MHD
tragen. Es tritt ab dem 11. März 2005 in Kraft.
Nicht relevant ist diese Regelung z. B. für Produkte zur Einmalanwendung, für Produkte die bei der Verwendung vom
Konsumenten nicht geöffnet werden (verschlossene Druckpackungen, Aerosole) sowie für Produkte, die aufgrund ihrer Eigenschaften mikrobielles Wachstum verhindern.
COLIPA steht für „The European Toiletry and Perfumery Association“ und ist die Bezeichnung für den Europäischen Industrieverband für Kosmetik, Körperpflege und Parfum. Die Colipa wurde
1962 in Brüssel gegründet und ist die Stimme der kosmetischen Industrie in der Europäischen Union. Die Colipa vertritt
und verteidigt die Interessen der Europäischen Kosmetik-, Körperpflege- und Parfumindustrie, fördert den globalen Handel und setzt sich für die Abschaffung von Handelsbeschränkungen ein.
CMR-Stoffe Die Abkürzung CMR steht für
carzinogen, mutagen und reproduktionstoxisch. Als CMR-Stoffe bezeichnet man Substanzen, die als krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend gelten. Je nach Gefährdungspotential
werden sie in Stoffe der Kategorie 1, 2 oder 3 eingeteilt. Stoffe der Klassen 1 und 2 dürfen in Kosmetikprodutken nicht eingesetzt werden, Stoffe der Klasse 3 nur unter bestimmten Umständen.
ECVAM ECVAM steht für European Centre for the Validation of Alternative Methods. Das Europäische Zentrum für die Validierung von Alternativmethoden wurde von der Europäischen Kommission 1991 gegründet, um auf EU-Ebene die Validierung von Alternativmethoden zu koordinieren, eine Datenbank für
Alternativmethoden einzurichten sowie den Dialog aller interessierten Organe zu fördern und um die internationale
Anerkennung und Akzeptanz alternativer Testmethoden zu sichern. Alle Aktivitäten von ECVAM, d.h. Workshops,
spezielle Arbeitsgruppen, eigene Laborstudien und vertragliche, externe Prävalidierungs- und Validierungsstudien beruhen auf internationaler Zusammenarbeit.
Haltbarkeit Zeitperiode, in der ein Kosmetikprodukt stabil und zur kosmetischen Anwendung geeignet ist. Für kosmetische Mittel mit
einer Mindesthaltbarkeit von mehr als 30 Monaten ist die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums nicht vorgeschrieben, d. h. wenn kein MHD aufgedruckt ist, muss das Produkt mindestens 30 Monate haltbar sein.
IKW Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V., www.ikw.org
INCI Abkürzung für International Nomenclature of Cosmetic Ingredients (Internationale Nomenklatur kosmetischer Inhaltsstoffe). Europaweite, einheitliche Namensgebung für kosmetische Inhaltsstoffe. Die INCI-Deklaration, d. h. die Nennung aller
Inhaltsstoffe eines kosmetischen Produktes, muss lesbar auf jeder Packung angebracht sein.
Konzentrationsbereich Die Nennung der Inhaltsstoffe eines kosmetischen Produktes erfolgt in absteigender Konzentration (bis 1 %; bei Konzentrationen, die geringer als 1 % sind, ist die Reihenfolge beliebig). Die Menge wird hierbei zum Schutz der
Rezeptur in einem sogenannten Konzentrationsbereich in Prozent angegeben. Beispiele für solche Konzentrationsbereiche sind: > 50 %, 5 - 10 %, < 0,1 % usw.
Parfum Vor der Neuregelung genügte die Angabe „PARFUM“ in der INCI-Deklaration eines Kosmetikproduktes, um die Riech- und Aromastoffe sowie deren Ursprungsstoffe zu kennzeichnen. Die Neuregelungen im Zuge der 7. Änderungsrichtlinie
zur EG-Kosmetik-Richtlinie verpflichtet nun die Hersteller kosmetischer Mittel zur Kennzeichnung von 26 bestimmten
Substanzen, die allergenes Potential besitzen. Diese zusätzliche Kennzeichnung dient dazu, Allergiker zu informieren, die wissen, gegen welchen Stoff sie allergisch sind.
Diese 26 spezifischen Stoffe kommen nicht nur in chemischen Duftstoffen, sondern auch in ätherischen Ölen und
natürlichen Inhaltsstoffen vor. Eine Liste der 26 Stoffe finden Sie hier:
Primär- und Sekundärverpackung Als Primärverpackung bezeichnet man die erste Verpackung um einen Artikel, bei Kosmetika also z. B. Tube, Tiegel,
Viersiegelrandbeutel, Pumpspender, Sprühdose u. ä. Die Sekundärverpackung bildet dann die zugehörige Um- bzw. Transportverpackung, also z.B. Faltschachtel oder Karton.
SCCNFP SCCNFP steht für Scientific Committee on Cosmetic Products and Non-Food Products und ist ein wissenschaftlicher
Ausschuss, der sich auf EU-Ebene mit der toxikologischen Bewertung von Inhaltsstoffen in kosmetischen Mitteln befasst.
Toxizität Bei der Frage nach der Giftigkeit (Toxizität) eines Stoffes ist in der Regel die Menge bzw. die Konzentration des betreffenden Stoffes wichtig. Manche Substanzen wirken in geringen Mengen günstig auf den Körper, sind aber in
höheren Konzentrationen gefährlich.
Toxikokinetik Die Toxikokinetik befasst sich mit der Fragestellung: Was macht der Körper mit dem Gift? Die Toxikokinetik besteht aus den Phasen:
- Liberation (Freisetzung)
- Resorption (Aufnahme in den Körper)
- Distribution (Verteilung)
- Metabolismus (chemische Umwandlung)
- Exkretion (Ausscheidung, Entfernung des Stoffes aus dem Körper).
Unerwünschte Nebenwirkungen Als unerwünschte Nebenwirkung bezeichnet man eine die menschliche Gesundheit beeinträchtigende Nebenwirkung
eines kosmetischen Mittels, die unter normalen oder vernünftigerweise voraussehbaren Anwendungsbedingungen auftritt.
Hierbei muss ein nachweisbarer Zusammenhang zwischen der betroffenen Person und dem Produkt gegeben sein.
Zu den unerwünschten Nebenwirkungen gehören weder Missbrauch noch falsche Anwendung des Produkts noch Folgen,
die auf mit dem Mittel in Verbindung stehende Teile, wie die Verpackung, zurückzuführen sind. Unerwünschte
Nebenwirkungen können reizende und allergische Reaktionen, die die Haut oder die Augen beeinträchtigen können mit ein, sind aber nicht auf diese beschränkt.
Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie soll auf Anfrage die Anzahl der (ärztlich bestätigten) unerwünschten
Nebenwirkungen in Stück pro Million auf dem Markt verkaufter Packungen angegeben werden.
Quellen: IKW; Wörterbuch der Kosmetik von Fey, Petsitis, 5. Auflage; Wikipedia, u. a.
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